- Startseite
- Politik
- Kliniken & Praxen
- Medizin & Forschung
- Pharma & MedTech
- Praxisanalysen
- Management & Personal
- Marketing & Kommunikation
- Recht
(BIERMANN) – Die Arbeits- und Sozialminister der Europäischen Union haben am 8. März eine neue Richtlinie zum Schutz der 3,5 Millionen Beschäftigten des Gesundheitswesens verabschiedet. Mit ihr wird eine Rahmenvereinbarung in das EU-Recht übernommen, die von dem Europäischen Gewerkschaftsverband und der Arbeitgebervereinigung ausgehandelt wurde.
Durch die neue Rechtsvorschrift sollen Arbeitsunfälle vermieden und berufsbedingte Erkrankungen verringert werden. Angestrebt wird dabei ein möglichst sicheres Arbeitsumfeld für die Beschäftigten des Gesundheitswesens: Das Verletzungsrisiko durch scharfe medizinische Instrumente soll verringert und Strategien für Risikobewertung und -prävention erarbeitet werden. Beschäftigte erhalten zukünftig Schulungen und kostenlose Impfungen.
Verletzungen durch Injektionsnadeln sind eine große Gefahr für Gesundheit und Sicherheit. Jährlich kommt es Schätzungen der EU-Komission zu Folge durch sie zu einer Million arbeitsbedingter Gesundheitsschädigungen in Europa. Die Richtlinie stellt neue Regeln in diesem Bereich auf, so soll es zum Beispiel zukünftig verboten sein, gebrauchten Nadeln vor dem Wegwerfen wieder eine Schutzkappe aufzusetzen.
Quelle: Europäischen Union, 8.März 2010; dpa
Noch keine Kommentare vorhanden.