(BIERMANN) – Heimliche Filmaufnahmen in einer Arztpraxis sind in bestimmten Fällen erlaubt. Darauf hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag in einer Entscheidung zugunsten des Kölner Fernsehsenders RTL hingewiesen. Ein pauschales Verbot ist unzulässig, sagte Gerichtssprecher Ulrich Egger.
Der Sender hatte für seinen Beitrag "Gedopt am Arbeitsplatz" einen Arzt in seiner Praxis mit versteckter Kamera gefilmt. Eine Reporterin hatte sich als Patientin ausgegeben und Psychopharmaka von dem Mediziner verschreiben lassen.
Der Arzt sah sein Persönlichkeitsrecht verletzt und wollte auch für die Zukunft verhindern, dass in seiner Praxis heimlich gefilmt wird. Dabei spielte das Oberlandesgericht aber nicht mit und änderte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts ab. Eine solche "vorbeugende Unterlassung" könne vom Sender nicht verlangt werden.
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes müssten die Interessen genau abgewogen werden. Ein vorbeugender Unterlassungsanspruch sei problematisch, etwa wenn ein Betroffener später zu einer "relativen oder absoluten Person der Zeitgeschichte" werde.
Rechtsanwalt Elmar Schuhmacher, der RTL in diesem Fall beraten hatte, bezeichnete das Urteil nach Senderangaben als "Sieg für den investigativen Journalismus". Der Richterspruch garantiere den elektronischen Medien weiterhin die Freiheit solcher Recherchemethoden. (dpa)
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