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Brillen-IGEL: BVA klagt nicht

10.03.2004 (2) –

BERLIN (MedCon) – Der BVA-Vorstand hat sich darauf geeinigt, nicht gegen die Entscheidung zur Brillenrefraktion vom 12. Januar zu klagen. Der Berufsverband bereite einen Prozess wegen der Brilenfraktion vor, hatte BVA-Chef Dr. Uwe Kraffel in der Februar-Ausgabe der Verbandszeitschrift Der Augenarzt erklärt. Es bestünden „sehr erhebliche Bedenken, dass die Entscheidung vom 12. Januar 2004 ordnungsgemäß zustande gekommen ist.“ An diesem Tag hatten Krankenkassen und KBV vereinbart, dass „Ärztliche Leistungen, die der Verordnung einer Sehhilfe vorausgehen“ auch künftig nicht privat bezahlt werden müssen. Nun hat sich der Bundesvorstand nach juristischer Prüfung entschieden, von einer Klage abzusehen, erklärt Kraffel auf Anfrage. Dabei war weniger ausschlaggebend, ob die Augenärzte im Recht sind, ergänzt der zweite Vorsitzende Prof. Dr. Bernd Bertram. Vielmehr ist der politische Wille eindeutig: Der Refraktions-IGEL wird abgelehnt. Selbst wenn ein Prozess erfolgreich wäre, würden im Anschluss an das Urteil die Gesetze dahingehend geändert, dass Refraktionsleistungen nicht privat abgerechnet werden können. Außerdem könnten andere IGEL durch Reaktionen der Politik gefährdet werden, fürchtet Bertram. Der BVA will aber den Kollegen den Rücken stärken, die wegen des Brillen-IGEL Ärger mit ihrer KV bekommen haben. In Nordrhein und Nordbaden haben die KVen Augenärzte aufgefordert, ihren Patienten Gelder zurückzuerstatten. Der Berufsverband beharrt darauf, dass die Augenärzte zumindest bis zum 12. Januar den Patienten Refraktionsleistungen in Rechnung stellen durften.

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