(BIERMANN) – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) musste in ihrer jüngsten Sitzung den Beschluss zum Sicherstellungsfonds aufheben. Mit diesem Fonds sollten Ärzte, die von der Honorrareform existenziell betroffen und für die Sicherstellung der Versorgung unersetzlich sind, unterstützt werden, damit sie ihre Tätigekit weiter ausüben können. Auch Augenärzte wären mit dieser Maßnahme gestützt worden, deren Fallwert in 2009 auf 14,03 Euro abgestürzt war.
"Weder die Politik noch die beteiligten Krankenkassen haben sich dieser solidarischen Lösung zum Erhalt der ambulanten medizinischen Versorgung angeschlossen", kommentiert der Vorsitzende der KV RLP, Sanitätsrat Dr. Günter Gerhardt, die Entscheidung. Diese Feststellung sowie die Erkenntnis, dass bei alleiniger Verantwortlichkeit der KV eine Umverteilung auf betroffene Kollegen rechtlich nicht durchführbar sei, habe die
Vertreterversammlung zu diesem Entschluss gezwungen.
Ursprünglich wollten sich die Delegierten im November letzten Jahres mit den Verlierern der Honorarreform solidarisieren und hatten beschlossen, dass für zwei Quartale ein zusätzlicher Verwaltungskostensatz von 0,5 Prozent des Honorars erhoben werden soll. Geplant war, Praxen zu helfen, die aufgrund der Honorarumstellung im Jahr 2009 in ihrer Existenz bedroht sind und deren Ausfall die Sicherstellung der ambulanten Versorgung gefährden könnte.
"Der Vorstand und die Vertreterversammlung der KV RLP bedauern, dass zwischen Krankenkassen und Ärzteschaft keine Einigung erzielt werden konnte", heißt es in der Mitteilung der KV: "Sie weisen darauf hin, dass zukünftig mit einer deutlich schlechter werdenden medizinischen Versorgung in Rheinland-Pfalz zu rechnen ist. In vielen Praxen
können Zusatzleistungen nicht mehr angeboten werden, weitere Praxen werden schließen oder die Sprechstundenzeiten auf das Notwendigste reduzieren. Damit werden Wartezeiten für Kassenpatienten weiter zunehmen."
Informationen:
www.kv-rlp.de
Quelle: KV Rheinland-Pfalz
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