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Heckmann: Zuerst die Basisversorgung, dann die Zusatzleistungen

Das System vom Kopf auf die Füße stellen - BVA-Vize Heckmann fordert eine Honorar-Umverteilung zugunsten der Basisversorgung. Fotoquelle: AOK Mediendienst
Das System vom Kopf auf die Füße stellen - BVA-Vize Heckmann fordert eine Honorar-Umverteilung zugunsten der Basisversorgung. Fotoquelle: AOK Mediendienst

01.03.2010 (BIERMANN) – Die KV Hessen hat jüngst die KBV und den Erweiterten Bewertungsausschuss (Bundesschiedsamt) aufgefordert, die Honorarverteilung künftig bei der Basisversorgung beginnen zu lassen und "dieses Prinzip in den für den 1. Juli 2010 geplanten Änderungen der Honorarverteilung zu verankern." (wir berichteten) Diese Forderung entspricht einer vom BVA bereits seit längerem vertretenen Position. BVA-Vize Dr. Klaus Heckmann, zugleich hessischer Landesverbandsvorsitzender, erläutert die Zusammenhänge.

Heckmann: "Der BVA hat sehr bald nach Bekanntwerden der RLV bei KBV und Politik angemahnt, dass die Honorarreform 2009 mit der vertraglich vereinbarten Honoraraufteilung innerhalb der morbiditätsabhängigen Gesamtvergütung (MGV) die Augenärzte existenziell benachteiligt, die keine Vorwegleistungen innerhalb der MGV und keine extrabudgetären Leistungen erbringen können und deren niedrige RLV sogar den Leistungsbedarf der Grundpauschale unterschreiten. Dazu gehören an erster Stelle die nicht operierenden, vorwiegend konservativ tätigen Augenärzte, die aber die augenärztliche Versorgung der Bevölkerung sicherstellen sollen.

In Hessen hat der Vorstand des BVA-Landesverbandes bereits in 1/2009 den Vorstand der KVH auf diese gefährliche Entwicklung eindringlich hingewiesen. Die Proteste der Augenärzte fanden ihren Höhepunkt in der beeindruckenden Demonstration der Augenärzte aus Hessen und Rheinlandpfalz zu Beginn des Ärztetages in Mainz. Nach anfänglichem Unverständnis für diese Aktion haben Vorstand und Abgeordnetenversammlung der KVH das Problem erkannt und gehandelt.

Da die finanziellen Ressourcen der KVH nach dem 2./2010 erschöpft sein werden, bleibt nur die Hoffnung auf eine grundlegende Umstellung der Honoraraufteilung nach hessischem Vorbild ab dem 1.07.2010. Das System muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Zuerst muss mit Anhebung der RLV die Basisversorgung finanziert werden, danach erst dürfen die Zusatzleistungen vergütet werden.
Es ist erfreulich, wenn auch andere Länder-KVen wie Berlin helfen, diese Erkenntnis umzusetzen. Da die Kassen keinen Zweifel daran lassen, dass sie kein weiteres Geld für die ambulante Versorgung bereitstellen werden, können Ausgleichsregelungen und Umverteilungsmechanismen nur innerhalb der budgetierten Gesamtvergütung vorgenommen werden.

Die in diesem Jahr stattfindenden KV-Wahlen mit der Möglichkeit der Neubesetzung der Schaltstellen innerhalb der KVH wird der BVA-Landesverband nutzen, seine Mitglieder zu motivieren, die zur Wahl anstehenden Kandidaten an deren solidarischer Einstellung und deren Bereitschaft, das System grundlegend zu ändern, zu messen.

Sollte das Honorarsystem nicht nach dieser Vorlage weiter umgebaut werden, wird die KV auf Dauer auf den augenärztlichen Sicherstellungsbeitrag verzichten müssen. Dies werden Politik, Kassen und Selbstverwaltung der alternden Gesellschaft, die einen zunehmenden Bedarf an augenärztlicher Versorgung haben wird, erklären müssen."



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