(BIERMANN) – Die Abgeordnetenversammlung der KV Hessen hat zur Stützung der am stärksten von Honorarverlusten betroffenen Vertragsärzte eine bis zum 1. Juli gültige Konvergenzregelung beschlossen (wir berichteten). Von dieser - vorausgesetzt die Kassen stimmen zu - werden insbesondere überwiegend konservativ tätige Augenärzte insofern "profitieren", als ihr Honorar auf das Niveau von 2008 aufgestockt werden soll. Wir baten den hessischen BVA-Landesvorsitzenden und 2. BVA-Bundesvorsitzenden Dr. Klaus Heckmann um eine Stellngnahme.
Heckmann: "Der Vorstand der KVH hat recht früh erkannt, dass die Ursache für die katastrophalen Honorarverluste gegenüber 2008 bei mehreren Fachgruppen die Systematik der Honorarreform 2009 ist. Diese hat zu einer unausgewogenen Verteilung der budgetierten MGV (morbiditätsabhängige Gesamtvergütung) auf die verschiedenen Fachgruppen geführt.
So ist in Hessen das zu verteilende Honorar vom 1.- 3./2008 zum 1.-3./2009 um 90 Millionen Euro angestiegen, das ist ein Plus von 5,6 Prozent. An diesem Honorarzuwachs konnten aber nur die Fachgruppen (FG) teilhaben, die neben dem RLV unbegrenzt Vorwegleistungen abrechnen können. Diese reichen von Notdienstleistungen, nephrologischen Leistungen über Akupunktur, Histologie, Zytologie und Bronchoskopie bis zu Leistungen der Empfängnisregelung. Seit Beginn der Honorarreform 2009 sind diese Leistungen übrigens zum Teil explosionsartig angestiegen. Diese Leistungen können nur von wenigen Fachgruppen abgerechnet werden.
Der nach Vergütung dieser Leistungen übriggebliebene Rest wird dann auf die FG-RLV aufgeteilt. Mit Zunahme der abgerechneten Zusatzleistungen schrumpfen die RLV. In den FG, die ihr Honorar im Wesentlichen aus dem RLV erhalten, führte dies zu einem massiven Honorarverlust gegenüber 2008.
Während Herr Dr. Köhler bis heute verbreitet, dass die Vertragsärzte im Jahr 2009 einen noch nie dagewesenen Honorarzuwachs erhalten haben und der FG Augenheilkunde einen Honorargewinn von sieben bis neun Prozent zurechnet, hat der KVH-Vorstand in Simulationsberechnungen bereits sehr bald erkannt, dass vor allem die nicht operierenden, überwiegend konservativ tätigen Augenärzte existenzgefährdende Verluste ab dem 2./2009 hinnehmen müssen. Die Honorarbescheide des 2. und 3. Quartals 2009 haben diese vom BVA vorausgesehenen dramatischen Verluste in aller Härte bewiesen. Auch im 4./2009 bleibt das RLV der Augenärzte noch niedrig, steigt erst im 1/2010 wieder an, bleibt aber unter dem von 1/2009. Die meisten Augenärzte haben bereits für 2 und 3/2009 eine Kürzung ihrer Nachzahlungen und der monatlichen Abschlagzahlungen hinnehmen müssen. Dies war aufgrund der angekündigten RLV kaum anders zu erwarten.
Die Abgeordnetenversammlung der KVH hat bereits im 2. Quartal 2009 den SI 90 (Sicherstellungsindex) beschlossen, der über eine Begrenzung der Vorwegleistungen auf 90 v.H. des Vergleichsquartals in 2008 die freiwerdenden Mittel auf die notleidenden FG-RLV rückverteilen sollte. Diese Regelung greift erst in 4/2009 und 1/2010. Diese Entscheidung der hessischen Abgeordnetenversammlung war ein Weg in die richtige Richtung, jedoch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Der vom Vorstand geplante SI 80 fand bei den Delegierten keine Mehrheit. Er überforderte die Bereitschaft der "Gewinner" zur Solidarität mir den "Verlierern".
Die KVH setzt nun die Möglichkeiten der Konvergenzphase um und löst Rückstellungen auf. Mit diesem als AI max bezeichneten Geldvolumen will sie die RLV der "Negativentwickler" in den am meisten betroffenen Fachgruppen ab dem 2/2010 anheben und damit deren Honorarverluste bis auf das Niveau von 2008 ausgleichen.
Die meisten Verlierer der Reform finden sich in den Fachgruppen der Augenärzte, der HNO- Ärzte und der Orthopäden.
274 von 393 hessischen Augenärzten, d.s. 70 v.H., haben Verluste hinnehmen müssen. Deren Verluste werden durch SI 90 und AI max ausgeglichen auf das Niveau von 2008. Damit bleiben diese Augenärzte immer noch unter den von der KBV verbreiteten Steigerungsraten und müssen sich mit einem Nullwachstum zufrieden geben.
Nur 119 von 393 hessischen Augenärzten, d.s. 30 v.H., haben eine Honorarsteigerung gegenüber 2008 verbuchen können.
Die Realisierung der von der Abgeordnetenversammlung am 22.02.2010 mehrheitlich beschlossenen, bis zum 1.07.2010 gültigen Konvergenzregelung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der hessischen Krankenkassen. Deren Zustimmung wird mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet."
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